Altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen

Der demografische Wandel ist allgegenwärtig und beeinflusst alle Lebens- und Arbeitsbereiche. In den nächsten Jahren wird der Anteil der älteren und hochbetagten Bevölkerung sichtlich zunehmen. Dadurch steigt der Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen. Gesundheitseinrichtungen sehen sich mit diesen Entwicklungen konfrontiert und sind gefordert, qualifiziert mit ihnen umzugehen.

Das Österreichische Netzwerk gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (ONGKG) hat im Jahr 2019 begonnen einen Schwerpunkt mit Anerkennungsverfahren zu entwickeln, durch den Gesundheitseinrichtungen optimal dabei unterstützt werden, ihre Führungsmodelle, Strukturen, Prozesse und ihre Kultur gesundheitsfördernd und altersfreundlich zu gestalten.

Fünf Dimensionen der Altersfreundlichkeit

Die Anerkennung erfolgt nach den fünf Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen im ONGKG, die auf einem international entwickelten HPH-Rahmenkonzept [1] (Standards 1–4) sowie auf Indikatoren des NESTORGOLD-Gütesiegels für alternsgerechte Unternehmen und Organisationen [2] (Standard 5) basieren:

  • STANDARD 1: Altersfreundliche Managementgrundsätze
  • STANDARD 2: Altersfreundliche Kommunikation und altersfreundliche Dienstleistungen
  • STANDARD 3: Altersfreundliche Versorgungsprozesse
  • STANDARD 4: Altersfreundliche Gestaltung der Umgebung
  • STANDARD 5: Alternsgerechte Strukturen und Prozesse für Mitarbeiter:innen
     

Das Anerkennungsverfahren

Ablauf

Das Anerkennungsverfahren ist für alle ONGKG-Mitglieder zugänglich. Zu Beginn des Verfahrens ist eine von der Leitung unterzeichnete Absichtserklärung einzureichen. Sie werden dann bei der Selbstbewertung nach den fünf Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen und der Erstellung eines darauf aufbauenden Maßnahmenplans unterstützt. 

In der folgenden Begutachtung durch qualifizierte Gutachter:innen des ONGKG werden neben dem Erfüllungsgrad der Standards auch Stärken und Verbesserungspotenziale Ihrer Einrichtung ermittelt. Nach der Überprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Gutachtenbericht. Abhängig vom Anerkennungsniveau kann zunächst ein Vor-Ort-Besuch durch Gutachter:innen des ONGKG erforderlich sein. 

Das Engagement Ihrer Einrichtung wird mit der Verleihung einer Anerkennungsurkunde gewürdigt, die vier Jahre gültig ist. In der anschließenden Phase erfolgt die Umsetzung des Maßnahmenplans, wobei Sie von bedarfsorientiertem Feedback und den Vernetzungs- und Weiterentwicklungsangeboten des ONGKG profitieren.

Das vierte Jahr dient der Vorbereitung auf die Verlängerung der Anerkennung. In dieser Zeit soll eine erneute Selbstbewertung nach den Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen erfolgen, auf deren Basis der bestehende Maßnahmenplan evaluiert und ein neuer Plan für die nächste Anerkennungsperiode erstellt wird.

Die Selbstbewertung und die Begutachtung können jederzeit im Laufe des Jahres stattfinden. Die Anerkennung wird nach erfolgreichem Abschluss, je nach Präferenz Ihrer Einrichtung, entweder rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres oder ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Anerkennungsniveaus

Das ONGKG verleiht als sichtbares Zeichen für das Engagement im Bereich altersfreundlicher Gesundheitseinrichtungen eine Anerkennung auf Bronze-, Silber- oder Goldniveau. Die Anerkennung ist vom Erfüllungsgrad der Standards abhängig und vier Jahre gültig.

  • Bronze: Mindestens 60% jedes Standards müssen umgesetzt sein. Nach der Begutachtung erhalten die Einrichtungen eine schriftliche Rückmeldung mit Entwicklungsvorschlägen.
  • Silber: Mindestens 75% jedes Standards müssen umgesetzt sein. Zusätzlich zur Selbstbewertung ist ein Vor-Ort-Besuch durch ONGKG-Gutachter:innen erforderlich. Nach der Begutachtung erhalten die Einrichtungen eine schriftliche Rückmeldung mit Entwicklungsvorschlägen.
  • Gold: Mindestens 85% jedes Standards müssen umgesetzt sein. Die Anforderungen für einen Vor-Ort-Besuch und für die schriftliche Rückmeldung entsprechen jenen des Silberniveaus.

Kosten für das Anerkennungsverfahren

Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren setzt sich wie folgt zusammen:

Bronzeniveau

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • halber Tagsatz für Gutachter:innen: € 345,–
  • Gesamtgebühr Bronze: € 495,–
    • Hinweis: Im Rahmen der vierjährigen Mitgliedschaft im ONGKG ist ein Anerkennungsverfahren auf Bronzeniveau bereits inkludiert.

Ab Silberniveau

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • zwei volle Tagsätze für Gutachter:innen: € 1.380,– (2× € 690,–)
  • Reisespesen für zwei Gutachter:innen: variabel
  • Gesamtgebühr für Silber bzw. Gold: € 1.530,– (ohne Reisespesen)


optionaler Beratungstag: Einrichtungen können im Vorfeld des Anerkennungsverfahrens einen Beratungstag mit einem oder einer Gutachter:in vereinbaren, um direkt vor Ort die Kriterien für eine Anerkennung zu prüfen und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Kosten dafür und für die Reisespesen der Gutachterin / des Gutachters sind von der Einrichtung zu tragen.
 

Kontakt

Wenn Sie mehr über die Sektion wissen möchten oder sich als Altersfreundliche Gesundheitseinrichtung zertifizieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter +43 1 51561 222 bzw. unter ongkg@ongkg.at.

Sprecher der Sektion ist Dir. Siegfried Binder, HCM.

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