Das Anerkennungsverfahren
Ablauf
Das Anerkennungsverfahren ist für alle ONGKG-Mitglieder zugänglich. Zu Beginn des Verfahrens ist eine von der Leitung unterzeichnete Absichtserklärung einzureichen. Sie werden dann bei der Selbstbewertung nach den fünf Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen und der Erstellung eines darauf aufbauenden Maßnahmenplans unterstützt.
In der folgenden Begutachtung durch qualifizierte Gutachter:innen des ONGKG werden neben dem Erfüllungsgrad der Standards auch Stärken und Verbesserungspotenziale Ihrer Einrichtung ermittelt. Nach der Überprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Gutachtenbericht. Abhängig vom Anerkennungsniveau kann zunächst ein Vor-Ort-Besuch durch Gutachter:innen des ONGKG erforderlich sein.
Das Engagement Ihrer Einrichtung wird mit der Verleihung einer Anerkennungsurkunde gewürdigt, die vier Jahre gültig ist. In der anschließenden Phase erfolgt die Umsetzung des Maßnahmenplans, wobei Sie von bedarfsorientiertem Feedback und den Vernetzungs- und Weiterentwicklungsangeboten des ONGKG profitieren.
Das vierte Jahr dient der Vorbereitung auf die Verlängerung der Anerkennung. In dieser Zeit soll eine erneute Selbstbewertung nach den Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen erfolgen, auf deren Basis der bestehende Maßnahmenplan evaluiert und ein neuer Plan für die nächste Anerkennungsperiode erstellt wird.
Die Selbstbewertung und die Begutachtung können jederzeit im Laufe des Jahres stattfinden. Die Anerkennung wird nach erfolgreichem Abschluss, je nach Präferenz Ihrer Einrichtung, entweder rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres oder ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam.
Anerkennungsniveaus
Das ONGKG verleiht als sichtbares Zeichen für das Engagement im Bereich altersfreundlicher Gesundheitseinrichtungen eine Anerkennung auf Bronze-, Silber- oder Goldniveau. Die Anerkennung ist vom Erfüllungsgrad der Standards abhängig und vier Jahre gültig.
- Bronze: Mindestens 60% jedes Standards müssen umgesetzt sein. Nach der Begutachtung erhalten die Einrichtungen eine schriftliche Rückmeldung mit Entwicklungsvorschlägen.
- Silber: Mindestens 75% jedes Standards müssen umgesetzt sein. Zusätzlich zur Selbstbewertung ist ein Vor-Ort-Besuch durch ONGKG-Gutachter:innen erforderlich. Nach der Begutachtung erhalten die Einrichtungen eine schriftliche Rückmeldung mit Entwicklungsvorschlägen.
- Gold: Mindestens 85% jedes Standards müssen umgesetzt sein. Die Anforderungen für einen Vor-Ort-Besuch und für die schriftliche Rückmeldung entsprechen jenen des Silberniveaus.