Baby-friendly Hospitals

Stillen ist eine der wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mütter und Babys. Aufgrund der großen gesundheitlichen Bedeutung sowie der entscheidenden Auswirkungen der Stillunterstützung von Müttern rund um die Geburt auf die Stillrate, haben WHO und UNICEF 1991 die Baby-friendly Hospital Initiative gegründet.

Das ONGKG ermöglicht österreichischen Geburteneinrichtungen, sich durch seine 2010 gegründete Sektion „Baby-friendly Hospitals”entlang der internatonalen WHO- und UNICEF-Kriterien international anerkannt als „Baby-friendly Hospital“ zertifizieren zu lassen.

10 Schritte zum erfolgreichen Stillen

Die Baby-friendly Hospitals Initiative (BFHI) setzt sich für stillfördernde Bedingungen in der Geburtshilfe ein und zeichnet weltweit Einrichtungen mit einem diesbezüglich einheitlich hohen Betreuungsstandard aus. Das Angebot der Baby-friendly Hospitals reicht von der Schwangerenberatung bis zur Unterstützung von Stillgruppen nach der Entlassung. 

In zertifizierten Baby-friendly Hospitals sind die Mitarbeiter:innen umfassend geschult und in der Lage, einheitliche Beratung sowie umfassende Informationen zum Stillen zu geben. Dadurch bekommen Mütter gerade in den ersten Tagen nach der Geburt mehr Sicherheit und bestmögliche Unterstützung im Umgang mit ihrem Baby. Orientierung bieten hier die zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen von WHO und UNICEF, welche von Geburteneinrichtungen konsequent umgesetzt werden müssen, damit diese als Baby-friendly Hospital zertifiziert werden.

  1. a) Die Einrichtung verfügt über schriftliche Richtlinien auf der Grundlage der „Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen von WHO/UNICEF“, die mit allen Mitarbeitenden regelmäßig besprochen werden.
    b) Die Einrichtung gewährleistet die vollständige Einhaltung des internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Kodexrelevant sind alle Hersteller, Marken und Händler von künstlicher Säuglingsmilch, Flaschen und Saugern.
    c) Ein fortlaufendes Monitoring und ein Datenmanagementsystem sind implementiert.
  2. Alle Mitarbeiter:innen werden regelmäßig geschult, so dass sie über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Umsetzung der zehn Schritte verfügen.
  3. Alle schwangeren Frauen werden über die Bedeutung und die Praxis des Stillens informiert.
  4. Den Müttern wird ermöglicht, unmittelbar ab der Geburt ununterbrochenen Hautkontakt mit ihrem Baby zu haben, mindestens eine Stunde lang oder bis das Baby das erste Mal gestillt wird.
  5. Den Müttern wird gezeigt, wie sie richtig anlegen, und erklärt, wie sie ihre Milchproduktion aufrechterhalten können und Schwierigkeiten bewältigen können, auch im Falle einer Trennung von ihrem Kind.
  6. Gestillten Neugeborenen werden weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich zur Muttermilch gegeben, außer bei medizinischer Indikation.
  7. 24-Stunden Rooming-in wird praktiziert – Mutter und Kind bleiben Tag und Nacht zusammen.
  8. Mütter werden dabei unterstützt, die Hungerzeichen ihres Säuglings zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.
  9. Eltern werden zum Gebrauch und zu den Auswirkungen von Flaschen, künstlichen Saugern und Schnullern beraten.
  10. Im Rahmen der Entlassung werden Familien beim Zugang zu fortlaufender Unterstützung und Betreuung unterstützt.
     

Das Anerkennungsverfahren

Ablauf

Das Anerkennungsverfahren ist für alle ONGKG-Mitglieder zugänglich. Zur Beantragung ist eine von der Leitung der Einrichtung unterzeichnete Absichtserklärung einzureichen. Sie werden dann dabei unterstützt, eine Selbstbewertung vorzunehmen, aus der hervorgeht, inwieweit die Empfehlungen von WHO und UNICEF zum Baby-friendly Hospital in Ihrer Einrichtung bereits umgesetzt sind.

Im Rahmen der Beratungsleistungen, die neben der Auswertung der Selbstbewertung auch telefonische Beratungen umfassen, werden Sie bei der Erstellung der für die Zertifizierung erforderlichen Dokumente unterstützt. Zusätzlich besteht die Option, Beratungstage vor Ort in Anspruch zu nehmen, die gesondert verrechnet werden. Einrichtungen, die vor ihrer ersten Zertifizierung stehen, wird empfohlen, einen Beratungstag in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden gemeinsam mit einem oder einer BFHI-Gutachter:in Stärken analysiert, Verbesserungspotenziale identifiziert und Vorschläge zur Weiterentwicklung beleuchtet, um eine positive Beurteilung am Ende des Zertifizierungsprozesses zu erreichen.

Aus- und Fortbildung

In der medizinischen Ausbildung werden Kenntnisse im modernen Stillmanagement, – insbesondere in den Bereichen Laktationsphysiologie und psychosomatische Besonderheiten des Wochenbetts – nicht in ausreichendem Maße vermittelt. Um diese Wissenslücken zu schließen und ein stillfreundliches Umfeld zu schaffen, ist eine umfassende und kontinuierliche Schulung des gesamten Personals, das mit Schwangeren, jungen Müttern und Babys zu tun hat, entscheidend. Hierfür können sowohl interne Ressourcen des Krankenhauses als auch externe Ausbildungsangebote von Still- und Laktationsexpert:innen genutzt werden. 

Basisschulung: Die Basisschulung umfasst für das pflegerische Personal 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, für Ärztinnen und Ärzte mindestens 8 Unterrichtseinheiten und 3 Einheiten für sonstiges Personal (z. B. Physiotherapeut:innen, Reinigungskräfte). Alle Mitarbeiter:innen sollten die Basisschulung innerhalb von maximal vier Jahren vor der Zertifizierung absolvieren.

kontinuierliche Fortbildung: Das an der Patientenversorgung beteiligte Team sollte eine kontinuierliche Fortbildung absolvieren. Diese umfasst 6 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten jährlich.

Für die Fortbildung können sowohl die eigenen Möglichkeiten des Krankenhauses als auch die Ausbildungsangebote von Still- und Laktationsexpert:innen z. B. des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation, genutzt werden:

Begutachtung und Auszeichnung als Baby-friendly Hospital

Für die Zertifizierung als Baby-friendly Hospital besucht ein Team von zwei bis drei BFHI-Gutachter:innen (abhängig von der Größe der Einrichtung) die Entbindungsabteilung für zwei Tage. Während ihres Aufenthalts beobachten die Gutachter:innen die Klinikroutine, interviewen das Personal und befragen die Mütter zu deren Erfahrungen in der Einrichtung. Der Umfang der Begutachtung ist durch ein standardisiertes Prozedere festgelegt. Nach der Überprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Gutachtenbericht.

Mit der Verleihung der Auszeichnung „Baby-friendly Hospital“ wird bestätigt, dass die von WHO und UNICEF empfohlenen „Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen“ in der Geburtenabteilung umgesetzt werden. Diese Auszeichnung wird für vier Jahre verliehen.

Die Selbstbewertung und die Begutachtung können jederzeit im Laufe des Jahres stattfinden. Die Zertifizierung wird nach erfolgreichem Abschluss entweder rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres oder ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam, je nach Präferenz Ihrer Einrichtung.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen vor dem Vor-Ort-Zertifizierungstermin an das ONGKG übermittelt werden:

Kosten für das Anerkennungsverfahren

Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren ist von der Anzahl der Geburten pro Jahr in Ihrer Einrichtung abhängig und setzt sich wie folgt zusammen:

Einrichtungen mit bis zu 1.500 Geburten pro Jahr

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • Honorar für einen Vorbereitungstag (entspricht einem Tagsatz für einen oder eine Gutachter:in): € 690,–
  • Honorar für zwei Gutachtentage vor Ort (für zwei Gutachter:innen): € 2.760,–
  • Reisespesen für zwei Gutachter:innen: variabel
  • Gesamtgebühr: € 3.600,– (ohne Reisespesen)

Einrichtungen mit mehr als 1.500 Geburten pro Jahr

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • Honorar für einen Vorbereitungstag (entspricht einem Tagsatz für einen oder eine Gutachter:in): € 690,–
  • Honorar für zwei Gutachtentage vor Ort (für drei Gutachter:innen): € 4.140,–
  • Reisespesen für drei Gutachter:innen: variabel
  • Gesamtgebühr: € 4.980,– (ohne Reisespesen)

 

optionaler Beratungstag: Einrichtungen können im Vorfeld des Anerkennungsverfahrens einen Beratungstag mit einem oder einer Gutachter:in vereinbaren, um direkt vor Ort die Kriterien für eine Anerkennung zu prüfen und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Kosten dafür und für die Reisespesen der Gutachterin / des Gutachters sind von der Einrichtung zu tragen.
 

Kontakt

Wenn Sie mehr über die Sektion Baby-friendly Hospitals wissen möchten oder sich als Baby-friendly Hospital zertifizieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter +43 1 51561 222 bzw. unter ongkg@ongkg.at.

Sprecherin der Sektion ist Dr.in Kergi Leitgeb, IBCLC

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