Baby-friendly Hospitals

Stillen ist eine der wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mütter und Babys. Aufgrund der großen gesundheitlichen Bedeutung sowie der entscheidenden Auswirkungen der Stillunterstützung von Müttern rund um die Geburt auf die Stillrate, haben WHO und UNICEF 1991 die Baby-friendly Hospital Initiative gegründet

Zertifizierung als Baby-friendly Hospital

Das ONGKG ermöglicht österreichischen Geburteneinrichtungen, sich entlang der WHO- und UNICEF-Kriterien international anerkannt als „Baby-friendly Hospital“ zertifizieren zu lassen. Orientierung bieten die zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen, welche von den Geburteneinrichtungen für die Zertifizierung  konsequent umgesetzt werden müssen.

Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen

  1. a) Die Einrichtung verfügt über schriftliche Richtlinien auf der Grundlage der „Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen von WHO/UNICEF“, die mit allen Mitarbeitenden regelmäßig besprochen werden.
    b) Die Einrichtung gewährleistet die vollständige Einhaltung des internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Kodexrelevant sind alle Hersteller, Marken und Händler von künstlicher Säuglingsmilch, Flaschen und Saugern.
    c) Ein fortlaufendes Monitoring und ein Datenmanagementsystem sind implementiert.
  2. Alle Mitarbeiter:innen werden regelmäßig geschult, so dass sie über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Umsetzung der zehn Schritte verfügen.
  3. Alle schwangeren Frauen werden über die Bedeutung und die Praxis des Stillens informiert.
  4. Den Müttern wird ermöglicht, unmittelbar ab der Geburt ununterbrochenen Hautkontakt mit ihrem Baby zu haben, mindestens eine Stunde lang oder bis das Baby das erste Mal gestillt wird.
  5. Den Müttern wird gezeigt, wie sie richtig anlegen, und erklärt, wie sie ihre Milchproduktion aufrechterhalten können und Schwierigkeiten bewältigen können, auch im Falle einer Trennung von ihrem Kind.
  6. Gestillten Neugeborenen werden weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich zur Muttermilch gegeben, außer bei medizinischer Indikation.
  7. 24-Stunden Rooming-in wird praktiziert – Mutter und Kind bleiben Tag und Nacht zusammen.
  8. Mütter werden dabei unterstützt, die Hungerzeichen ihres Säuglings zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.
  9. Eltern werden zum Gebrauch und zu den Auswirkungen von Flaschen, künstlichen Saugern und Schnullern beraten.
  10. Im Rahmen der Entlassung werden Familien beim Zugang zu fortlaufender Unterstützung und Betreuung unterstützt.
     

Das Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren ist für alle ONGKG-Mitglieder zugänglich. Nach der Nominierung einer Ansprechperson für das Schwerpunkthema in der Einrichtung und der Einreichung einer von der Leitung unterzeichneten Absichtserklärung beginnt der Prozess. Dieser umfasst die Führung einer Stillstatistik, die Selbstbewertung nach den WHO- und UNICEF-Kriterien sowie die Erstellung der Unterlagen für das Zertifizierungsverfahren.

Die umfassende und kontinuierliche Schulung des gesamten Personals, das mit Schwangeren, jungen Müttern und Babys zu tun hat, ist entscheidend. Sie gliedert sich in eine Basisschulung und die kontinuierliche Fortbildung des an der Patientenversorgung beteiligten Teams, einschließlich anderer Mitarbeiter:innen. Für die Fortbildung können sowohl interne Ressourcen des Krankenhauses als auch externe Ausbildungsangebote von Still- und Laktationsexpert:innen genutzt werden.

Nach der Begutachtung der eingereichten Unterlagen und einem zweitägigen Vor-Ort-Audit durch Gutachter:innen des ONGKG werden im Gutachtenbericht Stärken und Verbesserungspotenziale identifiziert. 

Das Engagement Ihrer Einrichtung wird durch die Verleihung einer Anerkennungsurkunde gewürdigt, die vier Jahre gültig ist. Um die Qualität von Baby-friendly Hospitals langfristig zu sichern, ist nach Ablauf dieser Periode eine Re-Zertifizierung möglich.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen vor dem Vor-Ort-Zertifizierungstermin an das ONGKG übermittelt werden:

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Kosten für das Anerkennungsverfahren

Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren ist von der Anzahl der Geburten pro Jahr in Ihrer Einrichtung abhängig und setzt sich wie folgt zusammen:

Einrichtungen mit bis zu 1.500 Geburten pro Jahr

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • Honorar für einen Vorbereitungstag (entspricht einem Tagsatz für einen oder eine Gutachter:in): € 690,–
  • Honorar für zwei Gutachtentage vor Ort (für zwei Gutachter:innen): € 2.760,–
  • Reisespesen für zwei Gutachter:innen: variabel
  • Gesamtgebühr: € 3.600,– (ohne Reisespesen)

Einrichtungen mit mehr als 1.500 Geburten pro Jahr

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • Honorar für einen Vorbereitungstag (entspricht einem Tagsatz für einen oder eine Gutachter:in): € 690,–
  • Honorar für zwei Gutachtentage vor Ort (für drei Gutachter:innen): € 4.140,–
  • Reisespesen für drei Gutachter:innen: variabel
  • Gesamtgebühr: € 4.980,– (ohne Reisespesen)

optionaler Beratungstag: Einrichtungen können im Vorfeld des Anerkennungsverfahrens einen Beratungstag mit einem oder einer Gutachter:in vereinbaren, um direkt vor Ort die Kriterien für eine Anerkennung zu prüfen und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Kosten dafür und für die Reisespesen für den oder die Gutachter:in sind von der Einrichtung zu tragen.
 

Kontakt

Wenn Sie mehr über die Sektion Baby-friendly Hospitals wissen möchten oder sich als Baby-friendly Hospital zertifizieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter +43 1 51561 222 bzw. unter ongkg@ongkg.at.

Sprecherin der Sektion ist Dr.in Kergi Leitgeb, IBCLC

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